Joanna Ptak-Teubner
Ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache

Ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache
Beglaubigte Übersetzungen von Gerichtsurkunden, Schulzeugnissen, Amtsurkunden, Diplomen aus dem Polnischen und ins Polnische. Einfache Übersetzungen.

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Über mich
Ich bin vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache. Ich wohne im Herzen Ostfrieslands, aber ich bin bundesweit tätig.
Ich bin in Polen geboren und aufgewachsen. Ich habe mein Studium der angewandten Linguistik an der Universität Warschau mit dem Schwerpunkt Übersetzung und Lehramt erfolgreich abgeschlossen.
Ich habe ein Seminar „Rechtssprache für Übersetzer und Dolmetscher“ in Hannover besucht und die Prüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden.
Seit 2008 wohne und arbeite ich in Deutschland.
Leistungen
Ämter und Behörden benötigen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die für amtliche Zwecke benötigt werden.
Damit Dokumente und Unterlagen Rechtsgültigkeit erlagen, benötigen sie eine beglaubigte Übersetzung.
Mit meiner Unterschrift und meinem Stempel bestätige ich die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Übersetzung.
Ich übersetze aus dem Polnischen ins Deutsch und aus dem Deutschen ins Polnische.
Meine Übersetzungen werden von allen Behörden und öffentlichen Einrichtungen bundesweit anerkannt.
Mein Übersetzungsagebot umfasst unter anderem:
Amtliche Übersetzungen
z.B. Geburts- und Eheurkunden, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Zeugnisse, Diplome, Diploma Supplement
Juristische Übersetzungen
z.B. Urteile, Beschlüsse, Bescheide, gerichtliche Schriftstücke, Gutachten
Medizinische Übersetzungen
z.B. Krankschreibungen, Entlassungsbriefe
Marketingübersetzungen
z.B. Webseiten, Werbematerialien, Broschüren, Kataloge
Wie kann man eine Übersetzung beauftragen?
Unterlagen einreichen
Die zu übersetzenden Unterlagen können Sie per E-Mail oder per Post zusenden oder, nach vorheriger Terminabschprache, persönlich abgeben.
Kostenloser Kostenvoranschlag
Nachdem ich die zu übersetzenden Unterlagen bekommen habe, erstelle ich für Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot unter Angabe der Bearbeitungszeit. Sie bekommen das Angebot an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Bestätigung des Angebots
Nachdem Sie das Angebot bestätigt haben, fange ich an die Unterlagen aus dem Polnischen ins Deutsche oder umgekehrt zu übersetzen.
Abholung der Übersetzung
Die fertige Übersetzung können Sie persönlich in Ihrhove abholen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen per Post oder per E-Mail zu versenden.
Preise
Was kostet eine Übersetzung?
Preise für beglaubigte Übersetzungen orientieren sich nach den Regelungen des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetzes (JVEG). Berücksichtigt werden auch der Schwierigkeitsgrad ( inhaltlich oder technisch) sowie die Dringlichkeit der zu übersetzenden Texte.
Eine Normalzeile umfasst 55 Zeichen mit Leer-und Sonderzeichen im Text der Zielsprache. Der Preis für eine Zeile beträgt:
Einfache Übersetzung | 1,30 € |
Beglaubigte Übersetzung | 1,75 € |
Für die beglaubigte Übersetzung von deutschen und polnischen Dokumenten (z.B. für das Standesamt) berechne ich eine Pauschale:
Geburtsurkunde (gekürzt)
€ 30,00
Geburtsurkunde (vollständig)
€ 40,00
Taufschein
€ 30,00
Heiratsurkunde (gekürzt)
€ 30,00
Heiratsurkunde (vollständig)
€ 40,00
Ehefähigkeitszeugnis
€ 30,00
Sterbeurkunde
€ 30,00
Zeugnisse / Diplome ab
€ 40,00
Behindertenausweis
€ 30,00
Mindestpauschale für kleine Aufträge beträgt 30,00€
*Im Falle einer Eilübersetzung wird einen Zuschlag von 50% erhoben
Alle Daten und Dokumente werden streng vertraulich behandelt.
Kontakt
Falls Sie einen Kostenvoranschlag haben möchten, erstelle ich für Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Schicken Sie mir bitte eine Kopie Ihrer Unterlagen als JPG oder PDF
- Gerberstraße 3, 26810 Westoverledingen
- +49 176 25 41 56 53
- kontakt@jpt-tlumaczenia.de
